Tyr (nordische Mythologie): Mythos, Zeichen und Fundstellen

Buchillustration von 1891: Tyr reicht dem sich aufrichtenden Fenriswolf ein Stück Fleisch, im Hintergrund steht eine gekrönte Gestalt.
Louis Huard, 1891, gemeinfrei. Tyr reicht dem sich aufrichtenden Fenriswolf Fleisch, im Hintergrund sieht eine gekrönte Gestalt zu; Illustration aus „The Heroes of Asgard: Tales from Scandinavian Mythology" von A. & E. Keary, London/New York: Macmillan and Co., 1891, im Druck selbst betitelt „Tyr feeding Fenrir". Scan: Internet Archive via Wikimedia Commons.

Der Mythos in Kürze: wer Tyr in der Überlieferung ist

Tyr ist in der nordischen Mythologie ein Ase, den die Leitausgabe „sehr kühn und muthig“ nennt und von dem sie sagt, er „herscht über den Sieg im Kriege“; einen Amtstitel gibt sie ihm nicht. Belegt ist die Stelle bei Snorri Sturluson, Gylfaginnîng 25, übersetzt von Karl Joseph Simrock, Die Edda, 6. Auflage, Stuttgart 1876, S. 266.

Tyr im Steckbrief: Definition, Rolle, Zeichen und Fundstellen

MerkmalAngabe
Mythologienordische Überlieferung; Leitausgabe Simrock 1876
Bezeichnung der Ausgabe„kühn und muthig“, „herscht über den Sieg im Kriege“ (Kap. 25, S. 266); im Kenning-Teil „der einhändige As, des Wolfs Fütterer, Kampfgott und Odhins Sohn“ (S. 344)
Zeichendas nach ihm benannte Runenzeichen; sein Name steht im Quellentext (Sigrdrifumal 6, S. 184), Einordnung im eigenen Abschnitt
BezügeWolf und Band (Kap. 34, S. 268-269); Odhins Sohn (S. 344) gegen Hymirs Sohn (S. 66); der Hund Garm (Kap. 51, S. 292)
Namensformen derselben GestaltTyr (Leitform, Schreibung der Ausgabe), Týr (Registerform und überlieferter Runenname)
HauptfundstellenGylfaginnîng 25, 34, 51; Ögisdrecka S. 71 und 77; Hŷmiskvidha S. 66 und 70; Sigrdrifumal 6, S. 184; Register S. 480

Der Mythos: das Band Gleipnir und die Bürgschaft im Rachen

Die Fütterung des Wolfs steht knapp in der Gylfaginnîng: „Den Wolf erzogen die Götter bei sich und Tyr allein hatte den Muth zu ihm zu gehen und ihm zu Eßen zu geben“. Die ersten Fesseln, Läding und Droma, betreffen ihn nicht; erst beim Band Gleipnir, „aus sechserlei Dingen gemacht“, kommt sein Anteil: Der Wolf verlangt ein Unterpfand, „so lege Einer von euch seine Hand in meinen Mund“. Wer das Band verfertigt, sagen die geprüften Stellen nicht.

„Da sah ein Ase den Andern an, die Gefahr dauchte sie doppelt groß und Keiner wollte seine Hand herleihen bis Tyr zuletzt seine Rechte darbot und sie dem Wolfe in den Mund legte. … Da lachten alle außer Tyr, denn er verlor seine Hand.“

Simrock 1876, Gylfaginnîng 34, S. 269.

Die verlorene Hand: was der Quellentext sagt

Die verlorene Hand bezeugt der Quellentext viermal als Hand: In der Gylfaginnîng heißt es „denn er verlor seine Hand“ und, an anderer Stelle derselben Ausgabe, „Seitdem ist Tyr einhändig“ mit der Bissstelle, die „nun Wolfsglied heißt“. In der Ögisdrecka steht „der nur Eine Hand hatte“ und im Lied „Deine rechte Hand ist dir geraubt“. Zweimal steht ausdrücklich die Rechte. Vom „Arme“ spricht allein Simrocks eigene Anmerkung (S. 389); diese Divergenz zwischen Quellentext und Apparat derselben Ausgabe bleibt stehen.

Weitere Auftritte in Lied und Prosa

Im Rededuell der Ögisdrecka spricht Tyr für Freyr; auf Lokis Vorhalt erwidert er „Der Hand muß ich darben“, und schon die Gästeliste der Prosa-Einleitung nennt ihn. In der Hŷmiskvidha weist er Hlorridi den Weg zum Kessel, den „mein kraftreicher Vater“ besitzt; der Vater ist in diesem Lied der Riese Hymir. Beim Heben mühte er sich „Zwei Mal“.

Namensformen und das Namenselement -tyr

Leitform ist Tyr, die Schreibung der Ausgabe; daneben steht die Registerform Týr, zugleich der überlieferte Runenname. Das Element -tyr trägt in derselben Ausgabe auch Odins Namen Farmatyr, Hroptatyr und Weratyr, und das Register setzt „Farmagott, Farmatyr“ in ein Lemma: -tyr entspricht dort dem deutschen Wort Gott. Eine Wortherkunft des Gottesnamens gibt weder die Leitausgabe noch das Handbuch von 1888; eine rekonstruierte Sternform nennt diese Seite deshalb nicht. Die Form Tiwaz ist in den geprüften gemeinfreien Texten nirgends belegt, sie ist eine moderne Registerform.

Bezeichnungen und ihre Herkunft: Kampfgott, Kriegsgott, Schwurgott, Thing

  • Kampfgott (Apparat): Der Kenning-Teil der Skalda nennt ihn „der einhändige As, des Wolfs Fütterer, Kampfgott und Odhins Sohn“, die einzige Kampf-Stelle der Ausgabe.
  • Kriegsgott (Handbuch): null Treffer in der Leitausgabe; die Gylfaginnîng sagt nur „herscht über den Sieg im Kriege“. „Der Gott des Kriegs und des Schwerts“ steht erst bei Meyers, Bd. 15, S. 959.
  • Schwurgott (Zuschreibung): ebenfalls null Treffer; belegt ist nur die Hand als „Unterpfand“ eines Versprechens in der Gylfaginnîng, von Eid oder Schwur steht dort nichts.
  • Thing (nicht gedeckt): Das Register führt „Thing 191. 195. 208.“ in der Heldensage (S. 479); ein Bezug dieser Gestalt fehlt. Gerichtsnah ist allein die Zwölferrunde: Die Bragarœdhur nennt sie „die da zu Richtern bestellt waren“.

Das Zeichen: die Tiwaz-Rune und ihre rechtliche Einordnung

Das Zeichen trägt den Namen dieser Gestalt: Registerform ist Tiwaz-Rune, überliefert ist der Runenname Týr, die Behörden schreiben Tyr-Rune. Der Name steht schon im Sigrdrifumal: „Siegrunen schneide … Und nenne zweimal Tyr“. Das altisländische Runengedicht deutet das t-Zeichen als „einhendr áss, ulfs leifar, hofa hilmir“: einhändiger Ase, des Wolfes Überrest, der Tempel Gebieter. Den Lautwert t führt das Handbuch von 1888 in der 24er-Reihe an siebzehnter, in der jüngeren 16er-Reihe an zwölfter Stelle. Eine Wirkung oder einen Gebrauch behauptet diese Seite nicht.

Unmittelbar an dieser Stelle gilt die rechtliche Einordnung. § 86a StGB bedroht das Verbreiten und öffentliche Verwenden von Kennzeichen verbotener Parteien und Vereinigungen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Kennzeichen sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen, auch zum Verwechseln ähnliche Zeichen. Die Sozialadäquanzklausel (§ 86 Abs. 4 über § 86a Abs. 3 StGB) nimmt Wissenschaft, Forschung, Lehre und Geschichtsberichterstattung aus und trägt die historisch-sprachliche Darstellung hier. Drei Behördenquellen ordnen dieses Zeichen ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt es in „Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen“ (Stand: September 2022) nicht auf; namentlich behandelt sind dort Sieg-, Odal- und Lebensrune, und das Kapitel ist ausdrücklich eine Auswahl, aus dem Fehlen folgt also keine Freigabe. Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen führt es in „Kennzeichen und Symbole der Rechtsextremisten“ (Stand: März 2024, S. 25) im Kapitel ohne strafbare Relevanz, mit der Notiz zur Verwendung als Abzeichen im Zusammenhang mit Reichsführerschulen der NSDAP, und hält auf S. 24 fest, dass es auf den Kontext ankommt. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt dokumentiert 2013 (S. 20) einen Fall, in dem eine Binderune aus zwei Zeichen wegen Ähnlichkeit zu Abzeichen der Hitlerjugend und der SS unter § 86a StGB fiel, nicht das Zeichen für sich. Strafbar ist danach die Verwendung als Kennzeichen einer verbotenen Organisation oder bei konkreter Verwechslungsnähe. Die Runenreihe selbst behandelt diese Seite nicht; ergänzend, nicht ersetzend, steht dafür die Runenreihe des Älteren Futhark mit ihrer Herkunft.

Ländervorbehalt: § 86a StGB ist deutsches Strafrecht. Österreich hat eine eigene Rechtsordnung; das Abzeichengesetz 1960 untersagt in § 1 Abs. 1 das öffentliche Tragen, Zurschaustellen und Verbreiten von Abzeichen verbotener Organisationen und nimmt in § 2 Abs. 1 Druckwerke und bildliche Darstellungen aus, solange das Ideengut nicht gutgeheißen oder propagiert wird. In der Schweiz ist das Verwenden nach geltendem Recht nur strafbar, wenn zugleich für die Ideologie geworben wird; die Botschaft des Bundesrats vom 19. Juni 2026 ist noch nicht in Kraft. Das ist eine Einordnung und keine Rechtsberatung; die Redaktion prüft diesen Block alle sechs Monate.

Druckseite 266 der Edda-Übersetzung von Karl Simrock aus dem Jahr 1876 mit der zitierten Textstelle zu Tyr in Fraktur-Druckschrift
Karl Simrock, 1876, gemeinfrei. Druckseite 266 mit der Textstelle zu Tyr, darunter die Wendungen „sehr kühn und muthig“ und „herscht über den Sieg im Kriege“, die auch in der Kurzantwort und im Steckbrief dieser Seite zitiert sind; aus Karl Simrock, Die Edda, 6. Auflage, Stuttgart 1876, der Leitausgabe dieser Seite. Scan: Google Books via Wikimedia Commons.

Bezüge in der Überlieferung: der Wolf, das Band, die Asen

Die belegten Bezüge bleiben auf den Anteil dieser Gestalt beschränkt: Das Register führt „Gleipnir 266. 269.“ mit genau zwei Stellen und „Giöll, Felsen 270.“ als Ort der Fesselung, die hier nicht ausgeführt wird (S. 469). Mit der Stellenkarte des Wolfs berührt sich die eigene viermal; alles Weitere führt der Fenriswolf und seine Fesselung, den Rahmen die Götterwelt der nordischen Mythologie im Überblick. Wer das Band verfertigt hat, sagen die Stellen nicht; die oft genannten Zwerge stehen dort nicht.

Zwei Väter in einer Ausgabe

Dieselbe Ausgabe nennt zwei Väter: Der Kenning-Teil führt ihn als „Odhins Sohn“, in der Hŷmiskvidha spricht er von „mein kraftreicher Vater“, und das ist dort der Riese Hymir. Simrocks Anmerkung stellt beides nebeneinander, ohne es zu verrechnen (S. 388); entschieden wird die Frage hier nicht. Das Handbuch von 1888 schreibt „Sohn Odins und der Frigg“, ohne Stütze in der Leitausgabe. Eine eigene Seite hat Odin, den der Kenning-Teil als seinen Vater führt.

Ausblick auf den Untergang: der Kampf mit dem Hund Garm

Zum Untergang sagt die Gylfaginnîng wenig: Garm, der Hund, kommt los, „da er mit Tyr kämpft und Einer den Andern zu Falle bringt“. Simrock setzt selbst zwei Vorbehalte dagegen: „Daß er mit Tyr kämpfe, sagt nur sie; die Wöluspa weiß nichts von einem solchen Kampfe“ (S. 359), und auf S. 361 hält er den Einwand ein zweites Mal fest. Das Wort Ragnarök kennt die Ausgabe nicht, sie schreibt Götterdämmerung; das Geschehen selbst führt Ragnarök, in der Leitausgabe Götterdämmerung genannt.

Wo das steht: die Stellenkarte der Leitausgabe

Registerseite der benutzten gemeinfreien Edda-Ausgabe von 1876 mit der gedruckten Stellenkarte zu Tyr, zehn Fundstellen von Seite 66 bis 296.
Karl Simrock (Übersetzer), 1876, gemeinfrei. Registerseite 480 mit der gedruckten Stellenkarte zu Tyr, zehn Fundstellen von Seite 66 bis 296, deckungsgleich mit der Fundstellentabelle dieser Seite; aus Karl Simrock, Die Edda, 6. Auflage, Stuttgart 1876, der Leitausgabe dieser Seite. Scan: Google Books.

Wo das steht, zeigt die Stellenkarte der Leitausgabe:

AussageWerk oder LiedKapitel/StropheSeite
Vorstellung, einhändig, WolfsgliedGylfaginnîng25266
Band und BürgschaftGylfaginnîng34268-269
Kampf mit GarmGylfaginnîng51292
Zwölf zu Richtern bestellte AsenBragarœdhur55296
Eine Hand; RededuellÖgisdreckaProsa; 37-3971; 77
Auskunft; KesselHŷmiskvidha4/5; 3366; 70
RunenanweisungSigrdrifumal6184
Kenning-BezeichnungenSkalda7. (C. 9.)344
Stellenkarte, zehn StellenRegisterStichwort Tyr480
Handbuch, ZweitbelegMeyers, 4. AuflageBd. 14; 1536; 959
Odins Beinamen mit dem Element -tyr (Farmatyr, Hroptatyr, Weratyr)Gylfaginnîng; Grimnismal—263; 19
Register-Überschneidung mit der Stellenkarte des Wolfs (Fenrir), vier StellenRegisterStichwort Fenrir467
Ragnarök als Registerbegriff „Götterdämmerung“ geführtRegisterStichwort Tyr469
Tyrfingr als Schwertname im Register, ein eigener Eintrag neben Tyr und nicht diese GestaltRegisterStichwort Tyrfingr480
Runenname Týraltisländisches Runengedichtt-Zeichenohne Übersetzer
Register-Lemma „Farmagott, Farmatyr“RegisterStichwort Farmatyr467

Die Leitausgabe ist gemeinfrei: Der Übersetzer starb 1876, die Frist lief 1946 ab. Die Ausgaben führt die benutzten Edda-Ausgaben mit Übersetzer und Jahr.

Was das heute bedeutet: Namensgebrauch und Nachleben

Was das heute bedeutet, ist Deutung und Nachleben, nicht Überlieferung. Das Handbuch von 1888 schreibt „Nach ihm wurde der Dienstag benannt“ und nennt Saxnot und Ziu als südgermanische Formen; in der Leitausgabe haben Dienstag, Ziu, Zio und Tius null Treffer. Außerhalb der Überlieferung ist der Name als männlicher Vorname und als Name einer Metalband der Färöer geführt. Eine Rezeptionsfigur aus Spiel, Comic, Film oder Serie war nicht belegbar; deshalb wird hier keine genannt.

Nicht zu verwechseln mit: die Gestalt, das Zeichen und die Namensformen

Nicht zu verwechseln mit einer zweiten Gottheit ist das Zeichen, das den Namen dieser Gestalt trägt: Gegenstand dieser Seite ist die Gestalt, das Zeichen bleibt ein Zeichen, und die Reihe des Älteren Futhark ist Gegenstand der Runenseite. Auch die Namensformen begründen keine zweite Gestalt: Tyr ist Leitform und Schreibung der Ausgabe, Týr die Registerform und der überlieferte Runenname, Tiwaz eine moderne Registerform. Tyrfingr im Register ist dagegen ein Schwertname.

Leserfragen zu Tyr

Ist Tyr Odins Sohn?

Der Kenning-Teil nennt ihn „Odhins Sohn", in der Hŷmiskvidha ist der Vater der Riese Hymir; Simrocks Anmerkung stellt beides nebeneinander (S. 388).

Eine Wortherkunft gibt keine der geprüften Ausgaben. Belegt ist nur, dass das Register „Farmagott, Farmatyr" in ein Lemma setzt und -tyr auch Odins Namen trägt.

Die Gylfaginnîng nennt ihn kühn und weise und sagt, er „herscht über den Sieg im Kriege"; „Kampfgott" steht im Kenning-Teil, Kriegsgott erst im Handbuch von 1888.

Das altisländische Runengedicht deutet das t-Zeichen als einhändigen Asen, des Wolfes Überrest, der Tempel Gebieter; der Lautwert steht an siebzehnter beziehungsweise zwölfter Stelle.

Weder das eine noch das andere: Strafbar ist die Verwendung als Kennzeichen einer verbotenen Organisation oder bei konkreter Verwechslungsnähe. Die drei Behördenquellen nennt der Abschnitt zum Zeichen; das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung.

Quellen und Ausgaben

  • Karl Joseph Simrock (Übersetzer, 1802-1876), Die Edda, die ältere und jüngere, nebst den mythischen Erzählungen der Skalda, 6. Auflage, Stuttgart 1876; Leitausgabe.
  • Snorri Sturluson, Verfasser der jüngeren Edda, in ebendieser Ausgabe.
  • Meyers Konversations-Lexikon, 4. Auflage, Bände 14, 15 und 16; unsigniert, Zweitbeleg.
  • Das altisländische Runengedicht, mittelalterlicher Text ohne Übersetzer, Zweitzeuge für den Runennamen.
  • Bundesamt für Verfassungsschutz, Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen, Stand: September 2022.
  • Landesamt für Verfassungsschutz Hessen, Kennzeichen und Symbole der Rechtsextremisten, Stand: März 2024, S. 25.
  • Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt, Symbole und Kennzeichen des Rechtsextremismus, Ausgabe 2013, S. 20.
  • § 86a StGB und § 86 Abs. 4 StGB in geltender Fassung; Abzeichengesetz 1960 (Österreich); schweizerische Vorlage vom 19. Juni 2026, noch nicht in Kraft.
  • Auswahlregel: nur gemeinfreie Ausgaben, je Ausgabe geprüft.